Richtlinie über Jahresabschlüsse von Mikrosubjekten26/04/12 / cata_tax-news

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde eine Richtlinie zur Novellierung der vierten Richtlinie über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen veröffentlicht. Diese Richtlinie ermöglicht den Mitgliedsstaaten, eine solche Rechtsregelung einzuführen, die es u.a. den Mitgliedsstaaten ermöglicht, nachsichtigere Regeln für Finanzberichte der sog. Mikrosubjekte festzulegen. Diese könnten somit eine verkürzte Version der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen oder müssten unter bestimmten Umständen die Finanzberichte nicht veröffentlichen. Als Mikrosubjekt gilt eine solche Gesellschaft, die die von der Richtlinie festgelegten Limite nicht überschreitet (Gesamtbilanzsumme - 350 Tsd. EUR/ 8,75 Mio. CZK, Nettoumsatz – 700 Tsd. EUR/17,5 Mio. CZK und durchschnittliche umgerechnete  Mitarbeiteranzahl - 10).

Die Richtlinie trat am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, d.h. am 10. April 2012. Die Frage der Umsetzung dieser Richtlinie in die tschechische Rechtsordnung wird jedoch bisher nicht gelöst.