KŠB stellte den polnischen Unternehmern die Neuigkeiten in der Gesetzgebung vor13/04/12 / News

Die neue Regelung der öffentlichen Aufträge, die grenzüberschreitende Beschäftigung oder steuerliche Neuigkeiten in Tschechien. Über diese Themen hat man am Workshop geredet, der am 28. März 2012 in Ostrava von der Tschechisch-polnischen Handelskammer veranstaltet wurde.

Am Workshop hielten ihre Vorträge die Anwälte von KŠB Jiří Horník, Viktor Zelinka, Darina Kovačíková und der Steuerberater von KŠB Jan Černohouz. Über die polnischen rechtlichen und steuerlichen Aspekte der einzelnen Änderungen redeten wiederum die Anwälte Mirella Lechna und Michal Nowacki aus der renommierten polnischen Anwaltskanzlei Wardyński & Partners.

Die polnischen Teilnehmer des Workshops zeigten traditionell das größte Interesse an der grenzüberschreitenden Beschäftigung und Entsendung der Arbeitnehmer. „Die Aufmerksamkeit der Anwesenden zog die Novelle des tschechischen Arbeitsgesetzbuches sowie Änderungen in den Pflichten der Arbeitgeber im Bereich der arbeitsärztlichen Leistungen. Reaktion weckte auch die neue Regelung der illegalen Arbeit und wesentlich erhöhte Geldstrafen für deren Ermöglichung,“ kommentierte Viktor Zelinka.

Jan Černohouz erwähnte in diesem Zusammenhang Änderungen im Bereich der Steuern oder der Kranken- und Sozialversicherung ab Beginn dieses Jahres und beantwortete die Fragen der Anwesenden. Diese betrafen die MwSt., die Konsignationslager und Vergütung der Mitglieder der Statutarorgane und Aufsichtsräte.

Über die Änderungen in der tschechischen Gesetzgebung ab Beginn 2012 sprach Darina Kovačíková. „Die Unternehmer interessierten sich insbesondere um das neue Gesetz über die strafliche Verantwortung juristischer Personen und teilweise Änderungen im Handelsgesetzbuch, wie z.B. die Zulassung des sog. Gleichlaufs der Funktionen des Statutarorganmitglieds und des Managers der Gesellschaft oder Aufhebung des Verbotes, auf das Recht auf Schadensersatz vor der Pflichtverletzung zu verzichten,“ führte Darina Kovačíková an.

Der Schluss des Workshops gehörte dem Vergabegesetz. Über praktische Auswirkungen, die die aktuelle April-Novelle dieses Gesetzes auf die Bewerber haben wird, informierte Jiří Horník.