Erlass der Verwaltungsgebühr29/02/12 / cata_tax-news

Das Finanzministerium erließ am 2. Februar 2012 eine Entscheidung über den Erlass der Verwaltungsgebühr für die Entgegennahme des Antrags auf Erlass oder Änderung der Genehmigung zum Betrieb der Lotterie oder eines anderen Spiels.

Der Erlass der Verwaltungsgebühr betrifft Subjekte, die Tombolen betreiben, welchen ab dem 1. Januar 2012 die Gebührenpflicht entstanden ist. Das Ministerium begründet seine Entscheidung mit der Unangemessenheit der Finanzlast.

Diese Entscheidung gilt lediglich bis zum 31. Dezember 2012, da ab 2013 die angemessene Höhe der Verwaltungsgebühr dann direkt aus dem Gesetz über den Betrieb von Lotteriespielen hervorgeht.