Änderung in den Tschechischen Buchführungsstandards01/02/12 / cata_tax-news

Das Finanzministerium veröffentlichte in der Finanzzeitschrift Finanční zpravodaj 9/2011 Änderungen der Tschechischen Buchführungsstandards („CZ-BS“), und zwar sowohl für Unternehmer als auch für ausgewählte Gesellschaften[1].

CZ-BS für die Unternehmer

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 wurden drei CZ-BS novelliert, die latente Steuer, Operationen mit dem Unternehmen und Kapitalkonten und langfristige Verbindlichkeiten regeln. Die Änderungen betreffen die Umwandlungen von Gesellschaften.

Novelliert wurden mit Wirkung erst ab dem 1. Januar 2013 auch CZ-BS, die die Eröffnung und den Abschluss von Büchern, die latente Steuer, Kapitalkonten und langfristige Verbindlichkeiten und Aufwand und Ertrag regeln. Die Änderungen werden im Anschluss an die Änderungen in der Verordnung Nr. 500/2002 Slg. durchgeführt, nach der sich die Unternehmer richten, welche das Ergebnis der letzten Jahre betreffen.

CZ-BS für ausgewählte Gesellschaften

Mit Wirkung ab dem 20. Dezember 2011 wurden CZ-BS novelliert, die Konten und Grundsätze der Buchung auf den Konten, Transfers, Berichtigungsposten und Aussonderung der Forderungen und Vorräte regeln. Es handelt sich überwiegend um Novellierung der Buchungsvorgänge.

[1] Gesellschaften, die ihre Bücher nach der Verordnung Nr. 410/2009 Slg., in der geltenden Fassung (Gebietskörperschaften, Beitragsorganisationen usw.) führen.