Befestigte Grundstücksflächen19/12/11 / cata_tax-news

Die Generalfinanzdirektion erließ nähere Informationen zur Novelle des Gesetzes über die Immobiliensteuer, über die wir in den Steuernews Nr. 7/2011 informiert haben.

Ab dem 1.1.2012 sind Gegenstand der Grundstückssteuer mit einem speziellen Steuersatz befestigte Grundstücksflächen, die in der unternehmerischen Tätigkeit oder im Zusammenhang damit genutzt werden.

In Folge der Abgrenzung der befestigten Grundstücksfläche als Steuergegenstand ist der Steuerzahler verpflichtet, eine Erklärung oder teilweise Erklärung zur Immobiliensteuer abzugeben, in der er diesen Steuergegenstand und diese Steuer anführt.