Reform der Steuer-und Zollverwaltung19/12/11 / cata_tax-news

Das Parlament verabschiedete die Entwürfe des Gesetzes über die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik, des Gesetzes im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik („Gesetz über die Finanzverwaltung“) und des Gesetzes über die Zollverwaltung der Tschechischen Republik. Die Gesetze sollten am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Aufgrund des Gesetzes über die Finanzverwaltung werden die derzeitigen 8 Finanzdirektionen und 199 Finanzämter auf 14 Finanzämter mit Sitzen in den Regionen und deren 199 regionale Arbeitsstellen umgewandelt. Erhalten bleibt die Generalfinanzdirektion und das Spezialisierte Finanzamt. Neu wird die Berufungsfinanzdirektion errichtet.

Das Spezialisierte Finanzamt hat bereits im Jahr 2012 begonnen zu funktionieren. Das Berufungsorgan in den von ihm entschiedenen Sachen wird in 2012 die Finanzdirektion für die Hauptstadt Prag sein. Die Reorganisierung der Zollverwaltung wird im Übergang vom dreistufigen Organsystem auf ein zweistufiges, die aus der Generalzolldirektion und 15 Zollbehörden besteht. Es werden Zolldirektionen aufgehoben.

Beide Gesetze müssen noch vom Präsidenten unterzeichnet werden.