Steuerreform19/12/11 / cata_tax-news

Der Senat verwies an die Abgeordnetenkammer den Entwurf des mit der Errichtung einer einheitlichen Inkassostelle zusammenhängenden Gesetzes in der Fassung der Änderungsvorschläge zurück („Gesetz über EIS“).

Der wesentlichste Entwurf betrifft die Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes über EIS auf den 1. Januar 2015, mit Ausnahme der Änderungen des Gesetzes über Lotterien und Besteuerung von Lotterien, die ab dem 1. Januar 2012 in Kraft treten sollten.

Weitere vom Senat verabschiedete Änderungsvorschläge betreffen die Regelung der Abzüge nach dem Lotteriegesetz. In die Regelung wurde wieder die Gebühr für das Spielautomat oder eine andere Spielanlage von CZK 55 eingeführt, die von den Abgeordneten unabsichtlich gestrichen wurde.

Die Regelung der Verwaltung des Abzugs blieb unverändert, die Abzugsperiode ist ein Kalenderjahr, die Abzugserklärung ist binnen der Frist von zwei Monaten nach Ablauf der Abzugsperiode abzugeben, die nicht verlängert werden kann. Bei der Verwaltung des Abzugs geht man nach der Abgabenordnung vor.

Ein Bestandteil der Änderungsvorschläge des Senats ist auch eine Änderung der Budgetbestimmung des Erlöses aus der Abzugssteuer (70 % an den Staat und 30 % an Gemeinden).

Mit dem Entwurf des Gesetzes über EIS wird sich nun die Abgeordnetenkammer erneut befassen.