Aus der Abgeordnetenkammer25/11/11 / cata_tax-news

Novelle des MwSt.-Gesetzes; Rentenreform; Gesundheitsreform

Novelle des MwSt.-Gesetzes

Die Novelle des MwSt.-Gesetzes, über die wir in den Steuernews 9/2011 informiert haben, wurde nach der Abweisung im Senat erneut von der Abgeordnetenkammer verabschiedet und an den Präsidenten der Republik zur Unterzeichnung gesendet. Ab Anfang 2012 gilt somit der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 14 %, der Basissatz bleibt unverändert in Höhe von 20 %. Ab 2013 kommt es dann zur Vereinheitlichung der beiden Sätze auf 17,5 %. Weitere Änderungen kann man künftighin natürlich nicht ausschließen.

Rentenreform

Die Abgeordnetenkammer verabschiedete die vom Senat abgewiesenen Gesetzesentwürfe, die als Rentenreform bezeichnet werden. Es handelt sich um das Gesetz über das Rentensparen, Gesetz über das Zusatzrentensparen und das Gesetz, mit dem einige Gesetze im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über das Rentensparen und das Zusatzrentensparen geändert werden. Die Gesetze sollten am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Diese Gesetze führen den sog. zweiten Pfeiler der Rentenreform ein.

Das Rentensparsystem ergänzt das bestehende System der Pflichtrentenversicherung. Die Beteiligung von natürlichen Personen an diesem System wird freiwillig sein, man wird sie aber nicht aufheben können. Bei Beteiligung einer natürlichen Person am Rentensparen bei privaten Pensionsgesellschaften sinkt der Satz der von natürlichen Personen an die Pflichtrentenversicherung gezahlten Versicherungsprämie.

Mit der Einführung des Zusatzrentensparens sollte das bestehende System der Zusatzrentenversicherung mit staatlichem Zuschuss „zugesperrt“ werden. Das bedeutet, dass keine neuen Verträge geschlossen werden und den bestehenden Beteiligten entweder die Beharrung in dem sog. transformierten Fonds oder ein freiwilliger Übergang in das neue Zusatzrentensparen ermöglicht wird.

Den Beteiligten des Zusatzrentensparens wird bei Erfüllung der festgelegten Bedingungen ein staatlicher Zuschuss gewährt. Die maximale Höhe des staatlichen Zuschusses soll 2 760 CZK jährlich betragen. Nach denselben Regeln richtet sich die Gewährung des staatlichen Zuschusses an Beteiligte der bestehenden Zusatzrentenversicherung beim Übergang in den transformierten Fonds.

Zusammen mit den neu verabschiedeten Gesetzen wird auch das Einkommenssteuergesetz novelliert. Von der Einkommenssteuer befreit werden die aus den genannten Spararten an natürliche Personen ausgezahlten Leistungen sein. Um die Höhe der Beiträge für das Zusatzrentensparen wird sich die natürliche Person ihre Steuerbemessungsgrundlage kürzen können. Die Novelle regelt ferner das Regime der Besteuerung von Pensionsgesellschaften, Fonds einer Pensionsgesellschaft und Institutionen der Rentenversicherung. Der 5%-ige Steuersatz gilt dann für die Besteuerung des Pensionsfonds, Fonds einer Pensionsgesellschaft oder einer Institution der Rentenversicherung mit Ausnahme einer Pensionsgesellschaft oder ähnlichen Gesellschaft, die Fonds bewirtschaftet, welche den Fonds der Rentenversicherung ähnlich sind.

Gesundheitsreform

Die Abgeordnetenkammer überstimmte den Senat und verabschiedete das Gesetz über Gesundheitsdienste.

Änderungen im Gesetz über Gesundheitsdienste berühren auch die MwSt.-Bereiche, im Einzelnen die Novellierung des § 58 des MwSt.-Gesetzes, das die Befreiung der Gesundheitsdienste und der Ware ohne Anspruch auf Steuerabzug regelt.

Steuerfrei ist ein solcher Gesundheitsdienst, der nach dem Gesetz über Gesundheitsdienste gewährt wird, von einem Dienstleister für Gesundheitsdienste gewährt wird und in der Berechtigung zur Erbringung der Gesundheitsdienste angeführt ist. Gleichzeitig muss es sich um einen Dienst mit Heilungszweck handeln, oder mit dem Ziel, menschliche Gesundheit zu schützen, oder um einen damit eng zusammenhängenden Dienst. Einen für andere Zwecke gewährten Gesundheitsdienst (z.B. für die Polizei der Tschechischen Republik, Gerichte u. a. Institutionen) kann man von der MwSt. nicht befreien.

Dienstleister für Gesundheitsdienste ist eine natürliche oder juristische Person, die die Berechtigung zur Gewährung von Gesundheitsdiensten nach dem Gesetz über Gesundheitsdienste besitzt.