Professor Dědič für Hospodářské noviny: Die Rekodifizierung ermöglicht einfachere Gründung von Gesellschaften und Durchführung von Änderungen im Handelsregister08/11/11 / News

Im Zusammenhang mit der Rekodifizierung des Zivil- und Handelsrechtes sollte es zu bedeutenden Änderungen auch bei Gründung von Handelsgesellschaften oder Genossenschaften und bei Durchführung von Änderungen ins Handelsregister kommen. Neu sollte es möglich sein, dass die Handelsregistereinträge direkt von Notaren durchgeführt werden (nach der Verfassung der öffentlichen Urkunde). Die Notwendigkeit, sich mit dem Antrag auf Eintrag ins Handelsregister an das Gericht zu wenden, entfällt somit, was den Unternehmern erheblich sowohl die Zeit als auch Kosten spart.

Gleichzeitig sollte die Rechtsunsicherheit der Gesellschaften, die aus Handlungen entsteht, welche im Zeitraum zwischen der Stellung des Änderungsantrags und dessen Durchführung durchgeführt werden, gemindert werden.

Die Änderungen sollten im neuen Gesetz über das Handelsregister enthalten werden, welches im Zusammenhang mit der Rekodifizierung des Zivil- und Handelsrechtes vorbereitet wird. Für die Unternehmer bleibt jedoch die Möglichkeit, die Durchführung des Handelsregistereintrags beim Gericht zu beantragen, erhalten.

Die Zeitung Hospodářské noviny zitierte in diesem Zusammenhang den Professor Jan Dědič, Partner der Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík, Mitglied des Gesetzgebungsrates der Regierung der Tschechischen Republik und Mitautor des neuen Gesetzes über Handelskorporationen:

Wir erfüllen die vom Europarecht auferlegte Pflicht zur Prüfung der Gesetzlichkeit und dabei  entfallen auch viele anknüpfende Rechtsprobleme. Ich persönlich sehe dies als einen  großen Erfolg,“ sagt der Handelsrechtexperte Professor Jan Dědič, Partner der Kanzlei Kocián Šolc Balaštík, der mit der Idee gekommen ist.

„Ein unnötiges Zwischenglied fällt weg, das beim heutigen Niveau der Technik gar nicht mehr erforderlich ist,“ sagt der Handelsrechtsexperte Professor Jan Dědič, Partner der Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík und Autor der vorgeschlagenen Änderung.

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