Erfolg von KŠB im Verwaltungsverfahren vor der Wettbewerbsbehörde25/07/11 / News

Die Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík war in dem vor der Wettbewerbsbehörde geführten Verwaltungsverfahren betreffend das von der Statutarstadt Havířov als Auftraggeber ausgeschriebene Vergabeverfahren über die Erbringung einer umfassenden rechtlichen und ökonomischen Beratung für das geplante Konzessionsverfahren bei der Abwicklung des PPP-Projektes des Baus des Parkhauses für die Stadt Havířov erfolgreich.

KŠB fand in einer vom Auftraggeber festgelegten technischen Qualifikationsanforderung eine gesetzwidrige verdeckte Diskriminierung, und stellte daher den Antrag auf Prüfung der Handlungen des Auftraggebers bei der Wettbewerbsbehörde.

Die Wettbewerbsbehörde gelangte in ihrer Entscheidung vom 28.3.2011 zu dem Schluss, dass der Auftraggeber die gesetzliche Vorgehensweise für die Vergabe des öffentlichen Auftrags nicht eingehalten hat, da die entsprechende technische Qualifikationsanforderung der Art, dem Umfang und der Schwierigkeit des Gegenstandes des öffentlichen Auftrags nicht entsprach, und hob aus diesem Grund das Vergabeverfahren auf.

Gegen die genannte Entscheidung der Wettbewerbsbehörde legte die Statutarstadt Havířov einen Rekurs ein, in dem sie verlangte, dass der Vorsitzende der Wettbewerbsbehörde die angefochtene Entscheidung aufhebt und das Verwaltungsverfahren einstellt, ggf. die Sache an die Wettbewerbsbehörde zur neuen Behandlung zurückverweist. Der Vorsitzende der Wettbewerbsbehörde bestätigte jedoch anschließend in seiner Entscheidung über den Rekurs, dass die Wettbewerbsbehörde im erstinstanzlichen Verfahren richtig und im Einklang mit dem Gesetz entschieden hat, und bestätigte daher die angefochtene Entscheidung der Wettbewerbsbehörde im vollen Umfang und wies den vom Auftraggeber eingelegten Rekurs zurück. Die Entscheidung des Vorsitzenden der Wettbewerbsbehörde ist dabei endgültig und man kann sich dagegen nicht mehr berufen.