MwSt.12/07/11 / cata_tax-news

Privatverbrauch

Die vom Arbeitgeber aus dem Titel der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs durch den Arbeitnehmer abgeführte Mehrwertsteuer stellt unter bestimmten. Bedingungen eine steuerlich wirksame  Ausgabe dar.

Aufgrund der Verhandlungen des Koordinierungsausschusses des Finanzministeriums und der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik bestätigte die GFD, dass die vom Arbeitgeber angegebene MwSt. aus dem Titel der Nutzung des Kraftfahrzeugs durch seine Arbeitnehmer eine steuerlich wirksame Ausgabe darstellt, nur wenn die Ausgabe als sog. Arbeitnehmerbenefiz angesehen werden kann. Mit anderen Worten, die Möglichkeit zur Nutzung der Kraftfahrzeuge durch die Arbeitnehmer muss im Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder einer internen Vorschrift des Arbeitgebers geregelt werden.