Änderungen der Gesetze im Zusammenhang mit der einheitlichen Inkassostelle11/06/11 / cata_tax-news

Einheitliche Inkassostelle

Das Finanzministerium legte in das externe Anhörungsverfahren auch einen Regierungsentwurf des Gesetzes über die Änderung der Gesetze im Zusammenhang mit einer Inkassostelle vor.

An einer Inkassostelle sollten wahrscheinlich ab dem 1. Januar 2013 Zahlungen sämtlicher Steuern, Zölle, Sozialfürsorgeabgaben, Abgaben für die staatliche Beschäftigungspolitik und Krankenversicherungsabgaben sowie der Abgaben für die gesetzliche Unfallversicherung konzentriert werden.

Dieses Gesetz ändert insgesamt 67 Rechtsvorschriften, u.a. das Einkommenssteuergesetz, MwSt.-Gesetz, Rücklagengesetz, Abgabenordnung, Gesetz über die Finanzverwaltung, das zurzeit in der Abgeordnetenkammer behandelt wird, Arbeitsgesetzbuch u.a.

Zu wichtigen vorgeschlagenen Änderungen gehören Änderungen im Einkommenssteuergesetz. Nur stichwortartig führen wir einige davon an.

Änderungen in der Besteuerung natürlicher Personen

  • Aufhebung des Konzepts des sog. „Super-Brutto-Lohns“ und im Anschluss daran Erhöhung des Steuersatzes bei der Einkommenssteuer natürlicher Personen von den derzeitigen 15 % auf 19 %.
  • Unmöglichkeit für Personen mit Monatseinkommen von mehr als Vierfaches des Durchschnittslohns zur Geltendmachung der grundlegenden Steuerermäßigung.
  • Reduzierung der Förderung von Eigenwohnungen so, dass der bisherige geltend machbare Zinsbetrag aus den für die Finanzierung von Eigenwohnungen verwendeten Mitteln in Höhe von CZK 300 000 auf CZK 80 000 sinkt. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dass der genannte Betrag nicht nach Monaten gekürzt wird, in denen der Zahler die Zinsen gezahlt hat.
  • Aufhebung der Befreiung bei zahlreichen Arbeitnehmerbenefits, die mit der Einführung einer besonderen Steuerermäßigung bei Arbeitnehmern in Höhe von CZK 3 000 jährlich ausgeglichen werden sollte.

Änderungen in der Besteuerung der Einkommen juristischer Personen

  • Aufhebung einiger Steuerermäßigungen, z.B. Aufhebung des Investitionsanreizes in Form einer Steuerermäßigung und Aufhebung der Steuerbefreiung bei Einkommen eines Schuldners in Reorganisation,
  • Einführung einer Steuerermäßigung in Höhe der abgezogenen Steuer aus Dividenden, die in den folgenden Veranlagungszeiträumen uneingeschränkt geltend gemacht werden kann.
  • Nullbesteuerung der Subjekte der Kollektivanlagen und eingehende Besteuerung der Auszahlungen aus dem System.

Steuer aus der Lohnsumme

  • Einführung einer Steuer aus der Lohnsumme in Höhe von 32,5 % für Zahler der Einkommenssteuer aus abhängiger Tätigkeit, die die derzeitigen Rentenversicherungsprämien, Prämien für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Prämien für die vom Arbeitgeber gezahlte öffentliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Zuschüsse für die staatliche Beschäftigungspolitik einschließen sollte.

Weiter sollte es zu Änderungen in Versicherungsprämien für die Sozialfürsorge und Krankenversicherung kommen. Diese Änderungen sollten sowohl Arbeitnehmer als auch selbständig erwerbstätige Personen betreffen. Im Bereich der öffentlichen Krankversicherung sollte sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige der gleiche Versicherungssatz in Höhe von 6,5 % gelten und bei Arbeitgebern sollte es zur Reduzierung des Satzes von derzeitigen 9 % auf 7 % kommen. Im Bereich der Versicherungsprämien für die Sozialfürsorge sollte auch der Satz für Arbeitnehmer und Selbständige auf 6,5 % vereinheitlicht werden. Grundlage der Prämien der Selbständigen für die öffentliche Krankenversicherung und für die Sozialfürsorge sollten 100 % der Steuergrundlage sein, jetzt sind es 50 %.