Vom Europäischen Gerichtshof11/06/11 / cata_tax-news

MwSt.: Klage der Europäischen Kommission gegen die Tschechische Republik

  • Die Europäische Kommission legte beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Tschechische Republik (CZ) i.S. der Verletzung der MwSt.-Richtlinie ein. Die Verletzung liege der Klage nach darin, dass die CZ ermöglicht, dass in Tschechien Mitglied der Gruppe für die MwSt.-Zwecke auch eine nicht steuerpflichtige Person wird. In Tschechien wird dabei die Möglichkeit der Gruppenregistrierung oft rein von Holdinggesellschaften ausgenutzt, die keine ökonomische Tätigkeit ausüben und somit keine Steuerpflichtigen sind. Die Europäische Kommission verlangt die entsprechende Abhilfe und beantragt, der Tschechischen Republik die Erstattung der Verfahrenskosten aufzuerlegen.