Rechtsberatung von KŠB bei Vorbereitung eines Timesharing-Vertrages23/05/11 / News

Die Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík erbrachte für die amerikanisch-britische Gesellschaft Interval International Limited, einen Bahnbrecher im Bereich des Tauschsystems der Teilzeitnutzungsrechte an Übernachtungsunterkünften mit ca. 2.600 Feriengebieten in mehr als 75 Ländern, Rechtsberatung bei Vorbereitung eines Verbrauchervertrages. In diesem Vertrag wird die Teilnahme am Tauschsystem vereinbart, das den Verbrauchern ermöglicht, das Recht zur Nutzung einer Unterkunftseinrichtung oder einer anderen mit der Teilzeitnutzung der Unterkunftseinrichtung verbundenen Dienstleistung gegenseitig zu übertragen.

Der Vertrag über die Teilnahme am Tauschsystem Interval wurde von KŠB dem neuen Gesetz Nr. 28/2011 Slg. angepasst, das am 23. Februar 2011 in Kraft getreten ist und mit dem das Bürgerliche Gesetzbuch Nr. 40/1964 Slg. geändert wird. Mit der Novelle wurde in die tschechische Rechtsordnung die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2008/122/EG vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen umgesetzt. Die neue Rechtsregelung ersetzt die bestehende, in den bisherigen Bestimmungen der §§ 58-65 des Bürgerlichen Gesetzbuches enthaltene Rechtsregelung über den Schutz des Verbrauchers beim Abschluss eines Teilzeitnutzungsvertrages.