Mitteilung des Finanzministeriums und der Generalfinanzdirektion27/01/11 / cata_tax-news

Information zur Abgabe der Immobiliensteuererklärung; Übersicht der Immobiliensteuerkoeffizienten für das Jahr 2011; Übersetzungen der ausgewählten Kapitel der Richtlinie über Transferpreise; Einheitliche Kurse für das Jahr 2010

Information zur Abgabe der Immobiliensteuererklärung

  • Die Generalfinanzdirektion erließ am 18. Januar 2011 eine Information zur Abgabe der Immobiliensteuererklärung, wo sie daran erinnert, dass die Frist für die Abgabe der Immobiliensteuererklärung am 31. Januar 2011 endet und bei ihrer Nichteinhaltung Sanktionen in Höhe von mindestens CZK 500 drohen. Diese Pflicht bezieht sich auf Personen, die im Laufe des Jahres 2010 die Immobilie neu erworben haben (durch einen Kauf, eine Erbschaft, Kollaudation usw.) oder auf Fälle, in denen sich die für die Steuerbemessung entscheidenden Umstände geändert haben. Seit 2011 gibt es neu die Möglichkeit, die Steuer nur für einen Miteigentumsanteil des Steuerzahlers nicht nur bei Grundstücken, sondern neu auch bei Bauten und Wohnungen anzugeben.
  • Die Steuererklärung kann man elektronisch durch das Steuerportal abgeben, dessen Vorteil in der automatischen Ergänzung der Sätze und Koeffizienten, der Möglichkeit der Kontrolle der formellen Richtigkeit und der Möglichkeit der Absendung an das Finanzamt besteht. Der Link an das Steuerportal der Tschechischen Steuerverwaltung ist wie folgt: http://adisspr.mfcr.cz/adistc/adis/idpr_pub/dpr/uvod.faces.
  • Bis zum 31. Mai 2011, d.h. bis zum ersten Fälligkeitstermin, erhält jeder Steuerzahler einen Zahlungsschein, wo die Höhe der bemessenen Immobiliensteuer angeführt ist.

Übersicht der Immobiliensteuerkoeffizienten für das Jahr 2011

Übersetzungen der ausgewählten Kapitel der Richtlinie über Transferpreise

  • In der Finanzzeitschrift Finanční zpravodaj Nr. 7/2010 vom 27. Dezember 2010, die vom Finanzministerium herausgegeben wird, wurden Übersetzungen der Kapitel I – III und des Kapitels IX der Richtlinie über Transferpreise veröffentlicht. Diese Richtlinie veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 22. Juli 2010. In der neuen Fassung der Richtlinie wurden die Kapitel I – III novelliert und ein neues Kapitel IX aufgenommen, das sich mit der Beurteilung der Transferpreise bei der Umstrukturierung der Tätigkeit und Risiken von Konzernunternehmen befasst. Die verabschiedete Novellierung soll die Auswahl der am besten entsprechenden Methode der Festlegung der Transferpreise auf die Umstände des jeweiligen Falles, die praktische Anwendung der Transaktionsgewinnmethoden und die Durchführung der Vergleichsanalysen sicherstellen. Die Übersetzungen sind auf der Homepage der Tschechischen Steuerverwaltung zugänglich: http://cds.mfcr.cz/cps/rde/xbcr/cds/Prehled_srovnatelnosti_a_ziskovych_metod.pdf und http://cds.mfcr.cz/cps/rde/xbcr/cds/Zprava_o_aspektech_prevodnich_cen.pdf.

Einheitliche Kurse für das Jahr 2010

  • Die Generalfinanzdirektion erließ am 4. Januar 2011 die Anweisung GFŘ-D-1 Festlegung der einheitlichen Kurse für den Veranlagungszeitraum 2010. Die Anweisung ist für Steuersubjekte verbindlich, die keine Bücher führen und für die Umrechnung somit einen einheitlichen Kurs gemäß § 38 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz verwenden. Handelt es sich um die Umrechnung von Fremdwährungen, die im Kurszettel nicht angeführt sind, wird entweder die Umrechnung über eine dritte Währung, die von den Steuerzahlern untereinander vereinbart wird, oder die durch einen Sachverständigen mit der Spezialisierung auf die Devisenproblematik festgelegte Umrechnung verwendet. Die Sachverständigenliste findet man u.a. auf der Homepage des Justizministeriums www.justice.cz.