Aus der Rechtssprechung - Urteil des Obersten Gerichtshofes zum Beschäftigungsverhältnis eines Geschäftsführers27/01/11 / cata_tax-news

Urteil des Obersten Gerichtshofes zum Beschäftigungsverhältnis eines Geschäftsführers

  • Im Urteil 3 Ads 119/2010 – 61 vom 9. Dezember 2010 wurde vom Obersten Gerichtshof bestätigt, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft an der Krankenversicherung nicht als Arbeitnehmer dieser Gesellschaft beteiligt war. Es entstand somit kein Beschäftigungsverhältnis, das die Beteiligung an der Krankenversicherung begründet hätte, da der Inhalt des Beschäftigungsverhältnisses in der Position des Direktors mit der Tätigkeit des Geschäftsführers identisch war. Allgemein kann eine natürliche Person Statutarorgan sein und gleichzeitig in einem Beschäftigungsverhältnis bei einer Gesellschaft sein, der Inhalt der Arbeit im Beschäftigungsverhältnis muss jedoch von den im Rahmen der Rechte und Pflichten des Statutarorgans auszuübenden Tätigkeiten abweichen.