Hinweis im zusammenhang mit der Novelle des Einkommenssteuergesetzes27/01/11 / cata_tax-news

Änderung der Pflicht der Steuerzahler mit Wirkung seit dem 1. Januar 2011

Wir möchten auf Änderungen der Pflichten der Steuerzahler hinweisen, die seit dem 1.1.2011 wirksam sind, aber noch das Vorjahr betreffen

  • der jährliche Quellensteuerabzug für das Jahr 2010 ist bis zum 30. April 2011 abzugeben;
  • die Jahresabrechnung der Einkommenssteuer aus abhängiger Tätigkeit für das Jahr 2010 wird bis zum 28. Februar 2011 abgegeben und falls die Abgabe elektronisch erfolgt, verlängert sich diese Frist bis zum 20. März 2011.

Bei der Abrechnung für das Jahr 2010 ist nun zum ersten Mal möglich, die nachträgliche Abrechnung nach der Abgabenordnung abzugeben. Die nachträgliche Abrechnung kann nicht für den Veranlagungszeitraum 2009 und die vorherigen Veranlagungszeiträume abgegeben werden.