Verabschiedete und rechtskräftige gesetze01/01/11 / cata_tax-news

Einkommenssteuergesetz und Bauspargesetz; Buchführungsgesetz; Gesetz über erneuerbare Quellen

Einkommenssteuergesetz und Bauspargesetz

Im Teil 127/2010 der Gesetzessammlung, der am 8. Dezember 2010 versendet wurde, wurden die Novelle des Einkommenssteuergesetzes unter der Nr. 346/2010 Slg. und die Novelle des Bauspargesetzes unter der Nr. 347/2010 Slg. veröffentlicht. Beide Novellen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

Buchführungsgesetz

Die Novelle des Buchführungsgesetzes, über die wir in den Steuernews Nr. 5 vom September 2010 informiert haben, (Parlamentsblatt Nr. 17/0) wurde vom Senat verabschiedet und am Donnerstag den 16. Dezember 2010 vom Präsidenten unterzeichnet. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Gesetz über erneuerbare Quellen

Der Präsident hat am 15. Dezember 2010 die Novelle des Gesetzes Nr. 180/2005 Slg., über die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen unterzeichnet (mit Kommentar). Diese Novelle führt eine befristete Abgabe aus Solarstrom ein (nachfolgend nur die „Abgabe“). Dieser Abgabe unterliegt der im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2013 erzeugte Strom, sofern dieser in einer im Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2010 in Betrieb gesetzten Anlage erzeugt wird.

Der Abgabensatz beträgt 26 % aus dem Stromankaufspreis und 28 % aus dem sog. grünen Bonus. Bei der Abgabenverwaltung geht man nach der Steuerordnung vor. Abgabenpflichtiger ist der Solarstromerzeuger, Abgabenzahler ist jedoch der Betreiber des Übertragungssystems oder Betreiber des regionalen Vertriebssystems. Für den Erzeuger stellt die Abgabe eine steuerlich wirksame Aufwendung gemäß § 24 Abs. 2 Buchst. p) EStG dar.

Abgabenfrei ist der Strom, der aus Sonnenstrahlung in einer Stromerzeugungsanlage mit installierter Leistung von bis zu 30kW erzeugt wurde, welche auf einer Dachkonstruktion oder auf tragenden Wänden eines Gebäudes platziert ist, das mit dem Boden mit einem festen Fundament verbunden und im Immobilienkataster erfasst ist.