Mitteilung des Finanzministeriums22/10/10 / cata_tax-news

Das Finanzministerium informierte über die Verlängerung der Frist für die Stellung von Anträgen auf MwSt.-Rückerstattung für das Jahr 2009 in allen EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. März 2011.

Im Zusammenhang mit der erwarteten Verabschiedung der Richtlinie, mit der sich bereits alle EU-Mitgliedsstaaten vorläufig einverstanden erklär hatten, informierte das Finanzministerium über die Verlängerung der Frist für die Stellung von Anträgen auf MwSt.-Rückerstattung für das Jahr 2009 in allen EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. März 2011. Der Rückerstattungsanspruch steht den MwSt.-Pflichtigen zu. Die Vorlage der Anträge unterliegt den Einschränkungen nach dem Mindeststeuerbetrag, dessen Rückerstattung beansprucht wird. Die Richtlinie tritt am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt mit Rückwirkung seit dem 1. Oktober 2010 in Kraft.