Neue Gesetzentwürfe06/09/10 / cata_tax-news

Novelle des Buchführungsgesetzes

In die Abgeordnetenkammer wurde ein Gesetzentwurf der Regierung vorgelegt, durch den das Gesetz Nr. 563/1991 Slg., über die Buchführung, in der geltenden Fassung (nachfolgend nur das „Buchführungsgesetz“) geändert wird, nämlich das Parlamentsblatt Nr. 17/0. Die Novelle des Buchführungsgesetzes definiert u.a. neu in § 37 und § 37a die Pflichtverletzungen gemäß dem Buchführungsgesetz als Verwaltungsdelikte und regelt auch die maximale Höhe der Geldstrafen für einzelne Arten der Ordnungswidrigkeiten.