Ausnahme für die Händler. Ekonom, Nr. 25/201029/07/10 / Publikationen

Martina Zímová und Ivo Šimeček veröffentlichten in der Wochenzeitung Ekonom einen Artikel betreffend eine neue Gruppenfreistellung für vertikale Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbern. Dieser Verordnung der Europäischen Kommission nach sind einige vertikale Vereinbarungen (z.B. Vereinbarungen zwischen den Produzenten und Vertriebshändlern, Franchisevereinbarungen usw.) bei Erfüllung bestimmter Bedingungen flächenhaft erlaubt, obwohl sie ansonsten im Einzelfall als wettbewerbswidrig beurteilt und als solche verboten werden könnten. Die vorgenannte Problematik betrifft alle Vertriebsverhältnisse beim Warenverkauf.

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