Entwürfe zur Stärkung der Beaufsichtigung des europäischen Finanzsektors, das sog. Finanzpaket22/12/09 / cata_european-union-news

Die Europäische Kommission präsentierte am 23. September Legislativentwürfe zur Stärkung der Beaufsichtigung des europäischen Finanzsektors. Diese Entwürfe gehen aus dem Bericht des ehemaligen Generaldirektors des IWF Jacques de Larosièr und den darin enthaltenen Empfehlungen. Das Ziel dieses Berichtes war die Definition eines neuen, besser fungierenden Mechanismus der Beaufsichtigung und Regulierung des Finanzsektors am europäischen Niveau. Die neue Regelung soll die Zusammenarbeit verbessern helfen, um die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken, die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen, Systemrisiken frühzeitig zu erkennen, in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen.

Die vorgelegten Entwürfe verändern jedoch den bestehenden Kontrollmechanismus. In erster Reihe sollten nach der Verabschiedung dieser Entwürfe 2 neue Organe einer solchen finanziellen Beaufsichtigung geschaffen werden, und zwar der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board; ESRB) und ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (European System of Financial Supervisors; ESFS). Während ESRB sich mit der sog. Beaufsichtigung des Finanzsektors auf Ebene der Makroaufsicht befassen wird, die Beaufsichtigung von Seiten des ESFS auf Ebene der Mikroaufsicht erfolgt.

Die Aufgabe des ESRB wird also in Überwachung und Bewertung der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt bestehen. Er gibt Frühwarnungen zu sich abzeichnenden Systemrisiken ab und empfiehlt bei Bedarf konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung.

Die Aufgabe des ESFS  wird in der Sicherstellung der Beaufsichtigung der einzelnen Finanzinstitute bestehen. Es sollte auch einige ausübende Befugnisse übernehmen, wie z.B. Erarbeitung von Vorschlägen für technische Standards, Beilegung von potentiellen Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden oder Gewährleistung einer konformen Anwendung der einschlägigen Gesetzgebung in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Weiter werden aufgrund der verabschiedeten Entwürfe alle drei bisherigen Beratungsausschüsse für die Finanzdienstleistungen umbenannt. Der Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden auf die Europäische Bankaufsichtsbehörde (European Banking Authority; EBA), der Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung auf die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority; EIOPA) und der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden auf die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde auf die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority; ESMA). Diese umbenannten Behörden werden dann vom neu geschaffenen ESFS aufgenommen.

Die Annahme der Entwürfe betreffend die makroökonomischen Aspekte des Finanzpaketes sollte ohne größere Schwierigkeiten erfolgen. Die strengere Beaufsichtigung ruft jedoch Sorgen einiger Mitgliedsstaaten hervor. Der Finanzministerrat beschloss bei seiner Sitzung am 2. Dezember einen Kompromissansatz, der im Vergleich zu dem ursprünglichen Entwurf der Kommission einige Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) einschränkt. Das Europäische Parlament sollte sich mit den Entwürfen im ersten Quartal 2010 befassen. Die neuen Organe sollten bereits ab Ende des Jahres 2010 funktionieren.