Missbrauch der dominanten Stellung31/07/09 / cata_european-union-news

Entscheidung der Europäischen Kommission in der Rechtssache INTEL (COMP/37.990)

Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2009 der Gesellschaft Intel, dem Produzenten von Mikroprozessoren für Computer, eine Geldbuße in Höhe von € 1,06 Mrd. für den Missbrauch der dominanten Stellung auferlegt (Art. 82 EG-Vertrages).

Die Kommission führte in ihrer Entscheidung an, dass die Gesellschaft Intel im Zeitraum vom Oktober 2002 bis Dezember 2007 ihre dominante Stellung am Markt missbraucht habe und systematisch zwei rechtwidrige Handlungen begangen habe.

Erstens habe die Gesellschaft Intel verdeckte Rabatte oder sogar direkte Zahlungen an Computerproduzenten gewährt, die sich verpflichtet haben, Mikroprozessore ausschließlich oder fast ausschließlich von der Gesellschaft Intel abzunehmen (als Beispiel führte die Kommission einen der führenden Verkäufer der Elektrotechnik an, die Gesellschaft Media Saturn Holding, dem die Gesellschaft Intel direkt dafür bezahlt habe, dass sie keine Computer mit anderen Mikroprozessoren verkauft). In diesem Zusammenhang hielt die Kommission fest, dass diese Zahlungen und Rabatte im Endeffekt den Verbrauchern nicht ermöglicht hätten, sich für ein alternatives Produkt frei zu entscheiden als dasjenige, das von einer Firma mit dominanter Stellung am Markt angeboten wird. Weiteres Verhalten, das als Missbrauch der dominanten Stellung der Gesellschaft Intel angesehen wurde, bestand darin, dass diese Gesellschaft den Computerproduzenten direkt oder indirekt dafür bezahlt habe, dass sie die Vermarktung von Produkten einstellen oder verzögern, die andere Prozessoren enthalten als diejenigen von der Gesellschaft Intel. Die Kommission führte an, die Gesellschaft Intel hätte hiermit auf schwerwiegende Weise ihre dominante Stellung missbraucht, da sie dadurch deutlich den freien Wettbewerb und die Weiterentwicklung im Bereich der Mikroprozessore für Computer beeinträchtigt habe.