Hilfe aus dem Globalisierungsfonds für in Folge der Wirtschaftskrise entlassene Arbeitskräfte31/07/09 / cata_european-union-news

Durch eine Änderung der Verordnung Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Amtsblatt L 167/2009) kommt es zu einer einstweiligen Erweiterung des Anwendungsbereichs dieses Fonds. Aus seinen Mitteln kann nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften finanziert werden, die in Folge der jetzigen Wirtschafts- und Finanzkrise arbeitslos wurden. Die Unterstützung zu diesem Zwecke kann bis Ende des Jahres 2011 beantragt werden. Gleichzeitig kommt es zu einer Milderung der festgelegten Kriterien.

Eine Milderung der Anforderungen und Vereinfachung der Prozedur der Erledigung der Anträge wirkt sich als eine dauerhafte Änderung auch auf den ursprünglichen Zweck der Unterstützung aus, d.h. die Maßnahmen zur Wiedereingliederung der aufgrund von negativen Globalisierungsfolgen entlassenen Arbeitnehmer in das Erwerbsleben.

Die bedeutendste Änderung ist die Senkung des Schwellenwertes für die Zuschussfähigkeit auf 500 Arbeitnehmer pro Unternehmen, bzw. bei Krisenauswirkungen auf bestimmte Wirtschaftszweige muss es sich um 500 Arbeitnehmer einer oder zwei benachbarter Regionen handeln. Die Verordnung lässt jedoch eine Ausnahme von diesem Kriterium zu, zum Beispiel für kleine Arbeitsmärkte.

Die aus dem Globalisierungsmarkt gewährten Mittel können auf aktive Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt in Form von individualisierten Leistungen verwendet werden, d.h. z.B. Hilfe und Beratung bei der Arbeitssuche, Berufsvorbereitung und Umschulung je nach den konkreten Bedürfnissen des Arbeitnehmers, Unterstützung beim Berufswechsel oder bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.