Anforderungen an die Vergütungsgrundsätze im Bereich der Finanzdienstleistungen31/07/09 / cata_european-union-news

Die Europäische Kommission hat am 29. April eine Empfehlung zur Vergütungspolitik im Finanzleistungssektor erlassen (Amtsblatt L 120/2009). Die einheitlichen Grundsätze beziehen sich auf alle in diesem Sektor tätigen Gesellschaften und sollten insbesondere bei solchen Personalkategorien angewendet werden, deren berufliche Tätigkeiten sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirken. Die Empfehlung ist zwar nicht rechtlich verbindlich, die Kommission rechnet jedoch mit der Annahme von anknüpfenden Vorschriften, die die Hauptanforderungen der Vergütungspolitik widerspiegeln werden. Die Mitgliedsstaaten sollen notwendige Maßnahmen zur Geltendmachung der Empfehlung bis Ende dieses Jahres treffen. Das Vergütungssystem wird auch Gegenstand der Bank- oder einer ähnlichen Aufsicht sein, der die jeweilige Finanzinstitution unterliegt.

Die Kommission verlangt insbesondere eine Änderung der bestehenden Vergütungsvorgänge, die nicht den Grundsätzen eines effizienten Risikomanagements entsprechen; es handelt sich insbesondere um die Vergütung von kurzfristigen Ergebnissen, die durch unangemessen risikoreiche Aktivitäten und Vorgänge erzielt werden, die in langfristiger Hinsicht im Gegenteil für die Gesellschaft höhere Verluste bedeuten. Die verlangte Vergütungspolitik sollte die langfristigen Ziele der Gesellschaft widerspiegeln und keine übermäßige Risikoaussetzung verursachen.

Die Empfehlung legt Grundsätze für die Vergütungsstruktur und Messung der Ergebnisse fest.

Die Leistungsvergütungsposten sollten von langfristigeren Ergebnissen ausgehen, zum Beispiel von einem Zeithorizont von drei bis fünf Jahren, um so eine stabile Leistungsfähigkeit zu reflektieren. Das Vergütungssystem sollte nicht nur die Verschiebung von Prämien oder deren Teile auf einen späteren Zeitpunkt ermöglichen, um dem Risikohorizont der zugrunde liegenden Leistung Rechnung zu tragen, sondern auch deren Verweigerung oder Rückerstattung, wenn sich zeigt, dass diese aufgrund von unrichtigen Ergebnisdaten zuerkannt wurden.

Die Europäische Kommission verlangt ferner, dass sowohl die Vorgänge für die Vergütungsfestlegung als auch der Bewertungsvorgang transparent und ordnungsgemäß dokumentiert sind. Die für die Festlegung der Vergütungen angewendeten Kriterien sollten den beteiligten Mitarbeitern zugänglich und im Vorhinein bekannt sein. Bestimmte Informationen zu der Vergütungspolitik sollten sogar veröffentlicht werden, und zwar z.B. im Jahresrechnungsabschluss.

In die Schaffung der Vergütungspolitik sollten auch interne Kontrollabteilungen einbezogen werden; die Mitarbeiter dieser Abteilungen sollten jedoch insbesondere mindestens einmal jährlich Kontrollen durchführen um zu prüfen, ob die festgelegten Regeln und Vergütungsvorgänge eingehalten werden.