EU entscheidet sich für die Regulierung der Hedgefonds und weiterer Alternativfonds31/07/09 / cata_european-union-news

Nachdem sie lange gezögert hat, in dieses Segment der Finanzmärkte einzugreifen, legte die Europäische Kommission Ende April einen Entwurf der Richtlinie über Manager von alternativen Investmentfonds vor. Die Norm bezieht sich auf alle Fonds, die nicht unter die Regelung der Richtlinie Nr. 85/611 (sog. UCITS Directive) fallen; neben den Sicherungsfonds wird es sich somit um die sog. Private-Equity-Funds, Commodity- und Immobilienfonds sowie um spezielle Fonds für professionelle Anleger handeln.

Man rechnet jedoch mit einer bestimmten Mindesthöhe der verwalteten Aktiva, so dass z.B. die Hedgefonds der Regulierung unterliegen werden, wenn sie über Aktiva im Wert von 100 Mio. € und mehr verfügen. Bei privaten Kapitalfonds sollte der Grenzbetrag 500 Mio. € betragen.

Das Ziel des Entwurfs besteht darin, die genannten Fonds der Registrierung und Aufsicht von nationalen Regulierungsbehörden zu unterstellen, und zwar insbesondere durch die Manager dieser Fonds. Diese werden verpflichtet sein, eine Lizenz zu beantragen, Verfahrensstandards einzuhalten (Corporate Governance), das Risikomanagementsystem zu erstellen und Anforderungen der Kapitalangemessenheit zu erfüllen. Bedeutend sind auch Informationspflichten, die nicht nur auf die Aufsichtsorgane und Anleger, sondern auch auf die Öffentlichkeit abgezielt sind.

Der Entwurf wird wie erwartet sehr kontrovers angenommen; die Befürworter der Ansichten über eine bedeutende Beteiligung der Hedgefonds an der jetzigen Finanzkrise betrachten das Maß der vorgeschlagenen Regulierung für ungenügend, zahlreiche Finanzleute und Politiker kritisieren diese im Gegenteil als unangemessen und unnötig.

Nach den jetzigen Annahmen der Kommission sollte die Richtlinie bis Mitte des nächsten Jahres verabschiedet werden, so dass die Umsetzung in die Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten bis Juni 2012 stattfinden sollte.