Neuigkeiten in den Rechtsvorschriften ab 200927/04/09 / cata_tax-news

Novelle des MwSt.-Gesetzes und des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes; Novelle der Verordnung Nr. 500/2002 Slg. zur Durchführung einiger Bestimmungen des Buchführungsgesetzes; Gesetzessammlung

  • Novelle des MwSt.-Gesetzes und des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes

Am 26. März 2009 verabschiedete der Senat die Novelle des MwSt.-Gesetzes, die den MwSt.-Abzug bei PKW ermöglichen soll. Diese Novelle umfasst gleichzeitig eine Novelle des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes, durch die die Regeln für die Steuerwirksamkeit von Zinsen aus Darlehen und Krediten geändert werden. Diese Vorschrift wurde vom Präsidenten am 27. März 2009 unterzeichnet und wird am 1. April 2009 in der Gesetzessammlung unter der Nr. 87/2009 Slg. veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung tritt das Gesetz in Kraft.

  • Novelle der Verordnung Nr. 500/2002 Slg. zur Durchführung einiger Bestimmungen des Buchführungsgesetzes

Am 1. Januar 2009 trat die Novelle der Verordnung Nr. 500/2002 Slg. zur Durchführung einiger Bestimmungen des Buchführungsgesetzes Nr. 563/1991 Slg. für Buchungseinheiten in Kraft, die Unternehmen betrifft, die das System der doppelten Buchführung anwenden („Verordnung“).

Die Novelle führt die Pflicht ein, weitere Informationen über die Buchungseinheit in der Anlage zum Rechnungsabschluss anzuführen. Erfüllt die Buchungseinheit mindestens zwei der drei gegebenen Bedingungen (Summe der Aktiva 350 Mio. CZK, Jahresvolumen des Nettoumsatzes 700 Mio. CZK und durchschnittliche umgerechnete Arbeitnehmerzahl 250 und mehr), ist sie verpflichtet, Informationen über Transaktionen anzuführen, die sie mit verbundenen Parteien geschlossenen hat, und falls die Transaktionen nicht unter üblichen Bedingungen geschlossen werden, ist die Buchungseinheit verpflichtet, die Höhe dieser Transaktionen einschl. des Charakters der Beziehung mit der verbundenen Partei anzuführen.

Des Weiteren sind alle Aktiengesellschaften verpflichtet, in der Anlage zum Rechnungsabschluss Informationen über die zwischen der betreffenden Buchungseinheit und deren Mehrheitsaktionären sowie zwischen der Buchungseinheit und Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane direkt oder indirekt getätigten Transaktionen anzuführen, sofern diese zum Verständnis der Finanzlage der Buchungseinheit notwendig sind, sofern sie bedeutend waren und nicht unter üblichen Marktbedingungen geschlossen wurden.

Eine weitere Neuigkeit, die die Novelle gebracht hat, ist die Erstellung eines Abschreibungsplans einschl. dessen Aktualisierung gemäß dem Verlauf der Nutzung und gemäß dem Verlauf der Änderungen während der Nutzung des Vermögens. Bei der Abschreibung kann weiterhin der vorgesehene Restwert des Vermögens berücksichtigt werden.

Der neue § 56a der Verordnung führt für die mit dem 1. Januar 2010 beginnende Rechnungsperiode die Möglichkeit ein, die Methode der sog. Abschreibung von Vermögenskomponenten anzuwenden. Unter Komponenten versteht man einen bestimmten Teil des Vermögens oder einer Vermögenseinheit oder die Kontrolle des Auftretens von Mängeln, deren Nutzungsdauer von der Nutzungsdauer des Vermögens oder der Vermögensgruppe erheblich abweicht. Die Komponenten werden im Laufe der Nutzung gesondert von den anderen Komponenten und vom Restteil des Vermögens abgeschrieben. Die Methode der Komponentenabschreibung ist nicht obligatorisch.

Die Novelle der Verordnung regelt weiter den Ausweis des neuen Aktivpostens A.II.4 Bewertungsdifferenzen aus Umwertungen bei Gesellschaftsumwandlungen und A.II.5 Differenzen aus Gesellschaftsumwandlungen. Der Ausweis dieser neuen Bilanzposten hängt u.a. mit der Änderung des § 54 und dem neuen § 54a Verordnung zusammen, der die Methode der grenzüberschreitenden Fusion regelt. Sofern eine ausländische Gesellschaft bei der Umwandlung anders vorgeht als in der Verordnung festgelegt, weist die tschechische Nachfolgegesellschaft die Bewertung und die Differenzen aus Gesellschaftsumwandlungen in der Eröffnungsbilanz im Einklang mit der Verordnung aus.

  • Gesetzessammlung

Im Teil Nr. 21/2009 der Gesetzessammlung, der am 12.3.2009 versandt wurde, wurde der vollständige Wortlaut des Gesetzes Nr. 582/1991 Slg., über die Organisation und Durchführung der Sozialfürsorge veröffentlicht, wie sich dieser aus späteren Änderungen ergibt.

http://www.mvcr.cz/clanek/sbirka-zakonu-stejnopisy-sbirky-zakonu.aspx