Aus der Rechtssprechung - der Verwaltungsgerichtshof äußerte sich zum Begriff „im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit“, der in einer Steuervorschrift verwendet wird27/04/09 / cata_tax-news

Der Verwaltungsgerichtshof äußerte sich in seinem Urteil vom 24. Februar 2009 Az. 2 Afs 112/2008-44 zum Inhalt des Begriffs „im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit“. Der Klärungsbedarf dieses Begriffs ging aus einem Streit zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt hervor, im Zusammenhang mit der Schenkung des Vermögens des Vaters an den Sohn, als der Sohn als Empfänger des Geschenks zusammen mit seinem Vater unternehmerisch tätig war.

Nach der Ansicht der Finanzorgane wurde das Vermögen im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit geschenkt, und unterlag daher der Einkommenssteuer. Mit dieser Schlussfolgerung war der Steuerpflichtige nicht einverstanden und verlangte, dass der Erwerb des Vermögens der Schenkungssteuer unterliegt, wobei im Einklang mit dem Schenkungssteuergesetz es sich um eine steuerfreie Schenkung handelte. Der Verwaltungsgerichtshof legte aus, dass der Begriff „im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit“ so auszulegen ist, dass zwischen der unternehmerischen Tätigkeit und dem Erwerb (Empfang) des Geschenks ein enges Verhältnis existieren muss. Die zitierte Bestimmung ist dann restriktiv auszulegen und Fälle, in denen tatsächlicher primärer Beweggrund der Schenkungshandlung unternehmerische Aktivität ist, sind von solchen Fällen zu unterscheiden, in denen es mit großer Wahrscheinlichkeit zu dieser Handlung ohne Rücksicht auf jegliche unternehmerische Beweggründe kommen würde (typischerweise Ordnung von Familienvermögensverhältnissen, wie im vorliegenden Falle). Dieser Fall wurde ähnlich wie ein anderer Fall beigelegt, mit dem sich der Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 28. August 2008 Az. 2 Afs 23/2008 – 66 befasst hat.