Verordnung über Ratingagenturen09/04/09 / cata_european-union-news

Der von der Europäischen Kommission Ende letzten Jahres vorgelegte Entwurf ist Teil eines Maßnahmenpakets gegen die Krise. Anlass für dessen Ausarbeitung war eine ungenügende Kontrolle der Qualität der Arbeit der Ratingagenturen, die den überwiegenden Ansichten nach zu der derzeitigen Finanzkrise wesentlich beitrug. Die Ratingbewertungen sind heutzutage überwiegend durch Normen geregelt, die andere Aspekte der Finanzmärkte betreffen (Richtlinie Nr. 2003/6/EG über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation und Richtlinie Nr. 2006/49/EG über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten).

Die Kommission bereitete auf diesem Gebiet einige bahnbrechende Änderungen vor; der Verordnungsentwurf geht im Umfang der Kontrollen und des Monitorings der Ratingagenturen viel weiter als ähnliche Regulierungsnormen in anderen Bereichen. Grundlage des Entwurfs bildet der sog. Code of conduct fundamentals for credit rating agencies, internationaler freiwilliger Verhaltenskodex, nach dem sich die Ratingagenturen richten sollten. Zu den grundlegenden Anforderungen gehören Transparenz und Unabhängigkeit, einschl. der Garantie, dass die Ratings unabhängig von Geschäftsanreizen abgegeben werden. Der Entwurf verlangt die Einführung eines Spezialsystems von internen Kontrollen. Die Finanzvergütung der leitenden Personen in Agenturen darf nicht von Gewinnen der Agenturen abhängen. Der Entwurf sieht vor, dass Ratingagenturen obligatorisch die angewandten Methoden, Modelle und Voraussetzungen sowie die Anzahl und Anteile an Versagen von vorherigen Ratings veröffentlichen. Beim Mangel an hochwertigen Informationen soll das Rating nicht durchgeführt werden dürfen. Eine weitere Neuigkeit, die der Entwurf vorsieht, ist die obligatorische Registrierung der Agenturen in Mitgliedsstaaten und die Veröffentlichung dieser Registrierungen im Amtsblatt.