Entwurf einer Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)09/04/09 / cata_european-union-news

Das Europäische Parlament verabschiedete bei seiner Sitzung im März in der ersten Lesung den Entwurf der Richtlinie über Industrieemissionen. Inhalt dieses Entwurfs ist die Zusammenfassung von sieben bestehenden Normen betreffend die Industrieemissionen in einer Vorschrift; es handelt sich um eine Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPR) und sechs Zweignormen – sog. VOC-Richtlinie, LCP-Richtlinie, Titandioxid-Richtlinie und Abfallverbrennungsrichtlinie. Der Grund besteht jedoch nicht nur in der Abschaffung der Komplexität und Heterogenität des bestehenden Rechtsrahmens; das Vorhaben reagiert insbesondere auf die ständig wachsenden Werte der die Wasserquellen, Boden und Luft verschmutzenden Emissionen und bemüht sich daher um die Schaffung eines wirksameren europaweiten Rahmens und Standards für einen integrierten Ansatz zur Vermeidung von Emissionen.

Die Revision rechnet daher mit einer Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf weitere Industrieanlagen und mit einer Verschärfung der Emissionslimite für einige Betriebskategorien oder bestimmte Stoffe.

Insbesondere legt sie jedoch die Anforderung fest, dass jede Anlage über die sog. Umweltgenehmigung verfügt, die aufgrund von vorgegebenen verbindlichen Regeln für einzelne Anlagenkategorien von den einzelnen Mitgliedstaaten ausgestellt werden.

Der Betrieb der Anlage sollte nicht zur Boden- oder Grundwasserverschmutzung führen; der Betreiber sollte verpflichtet sein, nach der Beendigung seiner Tätigkeit automatisch die jeweilige Stelle sanieren zu lassen.

Das Europäische Parlament sprach sich außer der Verschärfung der Grenzwerte auch für die Stärkung der Anwendung der sog. verfügbaren Techniken (BAT) aus, d.h. der wirksamsten Methoden, die in dem jeweiligen Industriezweig zu wirtschaftlich und technisch akzeptablen Bedingungen durchgeführt werden können. Weiter verlangt es die Einführung von minimalen europaweiten Grenzwerten, die unter keinen Umständen überschritten werden dürfen, wodurch vermieden werden soll, dass wie bisher zahlreiche Ausnahmen erteilt werden. Es setzte auch einige Änderungsvorschläge durch, die die Anforderungen der ursprünglichen Vorlage der Kommission mildern.

Ein weiterer Schritt wird nun die Behandlung des Entwurfs bei der für den 25. Juni d.J. geplanten Sitzung des Ministerrates sein, sowie die Erreichung einer politischen Einigung.