Behandelte Novellen18/02/09 / cata_tax-news

Abgabenordnung; Novelle der Gesetze, die die Steuerverwaltung betreffen; Novelle des Gesetzes über öffentliche Krankenversicherung; Novelle des Preisgesetzes

  • Abgabenordnung

Die längst diskutierte und mehrmals überarbeitete Abgabenordnung wurde dem Parlament der Tschechischen Republik zur Behandlung vorgelegt. Die Abgabenordnung soll vollständig das Gesetz über die Steuer- und Abgabenverwaltung aus dem Jahre 1992 ersetzen. Nach dem Finanzministerium, von dem die Abgabenordnung lange vorbereitet wurde, soll diese Rechtsnorm einfacher und eindeutiger sein als die bisherige Regelung. Die Abgabenordnung bringt eine ganz neue Terminologie. In zahlreiche Bestimmungen sind bedeutende Schlüsse aus der bisherigen Rechtsprechung sowohl des Verwaltungsgerichtshofes als auch des Verfassungsgerichts eingearbeitet.

Auf den ersten Blick erscheint die Norm sehr modern. Es wird interessant sein zu sehen, wie diese Norm durch den Gesetzgebungsprozess durchgehen wird. Über den Verlauf der Verabschiedung der Abgabenordnung werden wir Sie informieren und auf wichtige Änderungen hinweisen, die sich auf das Prozess der Steuererhebung und -entrichtung auswirken werden. Die Rechtskraft der Abgabenordnung ist für den 1. Januar 2010 vorgeschlagen.

  • Novelle der Gesetze, die die Steuerverwaltung betreffen

Im Zusammenhang mit der Abgabenordnung wird gleichzeitig ein selbständiges Gesetz vorgelegt, durch dass andere Rechtsvorschriften novelliert werden, die auf irgendeine Art und Weise an die Steuerverwaltung anschließen. Durch die Abgabenordnung sollen insgesamt zwei Hundert anderer Rechtsnormen betroffen werden, z.B. Zivilprozessordnung, Gesetz über Gerichtsgebühren und Gesetz über Verwaltungsgebühren, das Buchhaltungsgesetz, materiellrechtliche Steuervorschriften usw.

  • Novelle des Gesetzes über öffentliche Krankenversicherung

Die Regierung hat der Abgeordnetenkammer einen Entwurf der Novelle des Gesetzes Nr. 48/1997 Slg., über die öffentliche Krankenversicherung (Druck 691/0) vorgelegt. Der Gesetzesvorschlag enthält weiter Vorschläge der Änderungen des Gesetzes Nr. 592/1992 Slg., über Versicherungsbeiträge für die allgemeine Krankenversicherung, des Gesetzes Nr. 551/1991 Slg., über die Allgemeine Krankenkasse der Tschechischen Republik, und des Gesetzes Nr. 280/1992 Slg., über Ressort-, Branchen-, Betriebs- und weitere Krankenkassen. Zweck der vorgeschlagenen Änderungen ist insbesondere die Erreichung des terminologischen Einklangs mit den vorgeschlagenen Gesetzen im Bereich der Gesundheitsdienste.

Die Novelle arbeitet die Ergebnisse der Koalitionsvereinbarung in Sachen Regulierungsgebühren ein, d.h. die Gebührenbefreiung für Kinder bis zu 6 Jahren bei einem Arztbesuch und die Minderung des Mindestbetrages für Gebühren und anrechenbare Nachzahlungen für ältere Kinder.

Des Weiteren schlägt die Novelle vor, dass Anpassungen durchgeführt werden, die zur Milderung der Administrationslast einiger Versicherungszahler führen werden, die im Zusammenhang mit den im Gesetz Nr. 48/1997 Slg. durch das Gesetz Nr. 261/2007 Slg., zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen durchgeführten Änderungen entstanden ist, indem in die Arbeitnehmerkategorie alle Personen mit Einkünften aus abhängiger Tätigkeit und Funktionsbezügen einbezogen wurden. Im Rahmen dieser Erweiterung des Arbeitnehmerkreises wurde in keiner Weise berücksichtigt, ob es sich um einmalige (z.B. Zeugengebühr beim Gericht, Vergütung für Mitglieder der Wahlkommission bei Parlamentwahlen oder Wahlen der Gemeinde- oder Kreisvertretung, einmalige Vergütung für den Funktionär einer Interessenvereinigung usw.) oder wiederholte (z.B. regelmäßige monatliche Vergütung für ein Mitglied eines Organs einer Handelsgesellschaft oder eines Statutarorgans) Einkünfte handelt, oder ob die Tätigkeit, aus der diese Einkünfte fließen oder fließen sollen, ein paar Stunden, Tage, Monate oder Jahre dauerte und wie die Gesamthöhe der Einkünfte ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Personen, deren Einkünfte unregelmäßig sind, für die Zwecke dieses Gesetzes aus dem Arbeitnehmerkreis auszuschließen oder sie in den Arbeitnehmerkreis nur in solchen Kalendermonaten einzubeziehen, in denen ihre Einkünfte die gesetzlich festgelegte Höhe erreichen.

Der letzte Bereich der vorgeschlagenen Änderungen sind dann Anpassungen der Parameter der Preisregulierung und der Zahlungen für die Arzneimittel, denen die Erfahrungen aus den ersten acht Monaten des Fungierens des neuen Systems der Preis- und Zahlungsfestlegung sowie die Anmerkungen der Europäischen Kommission zu der jetzigen Rechtsregelung zu Grunde liegen. Es handelt sich insbesondere um Präzisierung des Vorgangs beim Einsatz von ausländischen Referenzen zur Festlegung der Höhe der Zahlung für die Arzneimittel aus der öffentlichen Krankenversicherung.

  • Novelle des Preisgesetzes

Im Vorschlag der Regierungsnovelle des Preisgesetzes wird der mögliche Kreis der Preiseingriffe auch auf Fälle erweitert, in denen dies anhand der Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften (z.B. Verordnung (EG) Nr. 657/2008 der Kommission vom 10. Juli 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen) erforderlich ist. Im Bereich der Preisetikettierung von Waren ist in den Vorschlag die Bestimmung der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse eingearbeitet, nach der der Verkäufer die Pflicht hat, das Erzeugnis mit dem endgültigen Preis zu versehen, zu dem keine weiteren Beträge zugerechnet dürfen werden. Diese Bestimmung wird sich auch auf Steuerbereiche auswirken, da der endgültige Angebotspreis stets alle Steuern, Zölle und Gebühren umfasst. Das Gesetz enthält auch eine neue Abgrenzung von Verfahrensdelikten und legt die Höhe der Geldstrafen fest, die in einigen Fällen bis zu 1 000 000 CZK und bei den schwerwiegendsten Pflichtverstößen sogar bis zu 10 000 000 CZK erreichen kann. Das Gesetz betrifft insbesondere folgende Subjekte:

1. Unternehmen, die sich mit dem Verkauf und Kauf von Waren befassen und in Bereichen unternehmerisch tätig sind, die potentiell Gegenstand der Preisregulierung sein können

2. Reisebüros und Agenturen, die Gruppenreisen und weitere Fremdenverkehrsdienste verkaufen

3. Verkäufer und Käufer, die gegen Preisvorschriften verstoßen

Es wird vorgeschlagen, dass das Gesetz am 1. Oktober 2009 in Kraft tritt.