Das neue Strafgesetzbuch wartet nur auf die Unterschrift des Präsidenten20/01/09 / cata_legal-tax-update

Am 8. Januar d.J. wurde im Senat ein neues Strafgesetz verabschiedet, durch das ab dem 1. Januar 2010 die bisherige Vorschrift aus dem Jahre 1961 ersetzt wird. Die neue moderne Regelung bringt in vielen Hinsichten wesentliche Änderungen. Eine davon ist eine abweichende Priorität der Werte – gemeinschaftlicher Interesse, die durch das Strafgesetz geschützt werden sollen. In den Vordergrund rücken der Mensch, sein Leben und seine Gesundheit. Dementsprechend wurde auch die neue Systematik des besonderen Teils des neuen Strafgesetzes konzipiert. Viele neue Bestimmungen reflektieren gesellschaftliche und technologische Änderungen mit dem Ziel, neue Formen der Straftätigkeit zu ahnden. Ein selbständiger Titel ist den Umweltstraftaten gewidmet. Allgemein erhöht sich auch das Strafmaß für die schwerwiegendsten Taten, während für weniger gefährliche Taten mit alternativen Strafen gerechnet wird, z.B. mit dem Hausarrest.

Eine wesentliche Änderung stellt die Teilung das Strafmaß in schwerwiegende Straftaten, d.h. Verbrechen mit einem Strafsatz von bis zu 30 Jahren Freiheitsentzug, und in Vergehen, zu denen erstens absichtliche Taten mit einem Strafsatz von bis zu 5 Jahren Arrest und zweitens alle fahrlässigen Straftaten gehören, unterscheiden.

Bei den schwerwiegendsten Straftaten wird der Regress verschärft; es erhöht sich die Obergrenze des Strafsatzes der Freiheitsstrafe von den bisherigen 15 auf 20 Jahre, eine außerordentliche Strafe wird außer der lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Freiheitsstrafe für die Dauer von 20 bis 30 Jahren (zurzeit von 15 bis 25 Jahren) sein. Neu wird man zwischen dem Mord, dem vorbereiteten Mord (der mit einer Vorbedacht oder Erwägung begangen wurde) und der Tötung (absichtliche Tötung in einem starken Affekt, Erschrecken oder Verwirrung oder in Folge einer vorherigen verwerflichen Handlung des Geschädigten).

Es erhöht sich der gewerbliche Rechtsschutz – bei Straftaten gegen die Schutzrechte und gegen das Urheberrecht erreichen die Obergrenzen den Strafsatz bis zu 8 Jahre Freiheitsentzug, bei Fälschungen und Nachahmungen von Bildwerken bis zu 10 Jahre. Zu Straftaten werden nun auch Abschlüsse von Kartellvereinbarungen über Preise zählen, mit einer Obergrenze von bis zu 8 Jahren. Zu weiteren neuen Straftaten gehören gefährliche Verfolgung oder Doping.

Gleichzeitig wird erheblich die individuelle Behandlung des Strafmaßes gekürzt. Die Strafmündigkeit wird gegenüber der bestehenden Regelung auf 14 Jahre gesenkt