Erhöhung der Leistungen aus den Einlagenversicherungen20/01/09 / cata_legal-tax-update

Aufgrund der Novelle des Bankengesetzes kommt es auch zu einer Erhöhung des maximalen Ersatzbetrages, der aus Einlagenversicherungen gewährt wird, und zwar auf das dem Betrag von 50 000 EUR entsprechende Äquivalent. Die neue Regelung trat am 15.12.2008 in Kraft.

Dieser Maximalbetrag steht dem Anleger – der berechtigten Person als Ersatz für die versicherten Forderungen aus Einlagen bei einer Bank zu; Das bedeutet, dass für die Zwecke der Leistung des Ersatzes sämtliche Einlagen eines Anlegers bei einer Bank summarisiert werden; Es werden auch die eventuellen Anteile an den für zwei und mehr Mitinhaber geführten Konten verrechnet. Neu wird weiter auch eine Leistung im Rahmen des oben genannten Maximallimits bis zu 100 % der Summe der versicherten Forderungen erbracht; Die bisherige Selbstbeteiligung des Anlegers in Höhe von 10 % wird aufgehoben.