Vorschlag der Änderung des Gesetzes über die Steuer- und Abgabenverwaltung und neue Steuerordnung20/11/08 / cata_tax-news

In der Abgeordnetenkammer befindet sich zurzeit vor der dritten Lesung die Novelle des Gesetzes über die Steuer- und Abgabenverwaltung. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ändert Regeln bei der Auferlegung von Strafen wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und führt die aufschiebende Wirkung bei nachträglichen Zahlungsbescheiden ein, die nach der Beendigung einer Steuerkontrolle erlassen wurden.

Weitere Änderungen beziehen sich auf die Steuerfestsetzung bei Steuersubjekten in Zahlungsunfähigkeit, Steuerstundung und Ratengenehmigung sowie auf das Institut des Pfandrechtes. Wenn sie verabschiedet wird, soll die Novelle am Tage ihrer Veröffentlichung rechtskräftig werden.

Im Zusammenhang mit diesem Vorschlag der Änderung des Gesetzes über die Steuer- und Abgabenverwaltung wird auch die neue Steuerordnung vorbereitet. Bei der letzten Sitzung des Gesetzgebungsrates der Regierung am 6. November wurde die neue Steuerordnung durch dieses Organ verabschiedet. Nachdem sie auch in der Regierung verabschiedet wird, wird erwartet, dass sie im Laufe Dezember der Abgeordnetenkammer vorgelegt wird. Die Steuerordnung sollte ab dem Jahr 2010 das bereits mehrmals novellierte Gesetz über die Steuer- und Abgabenordnung ersetzen.

Über die aktuelle Entwicklung der beiden oben erwähnten Normen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.