Kapitalmärkte - Umsetzung der Richtlinie MiFID15/08/08 / cata_legal-tax-update

Unter der Nr. 230/2008 Slg. wurde eine sehr bedeutende Novelle des Gesetzes über die Unternehmen am Kapitalmarkt („GUKM“) veröffentlicht, durch die die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente, bekannt unter der Abkürzung MiFID, und weitere EU-Vorschriften umgesetzt werden. Das Ziel der Regelung ist mehr Transparenz an Finanzmärkten, mehr Schutz für Anleger und die Stärkung des Wettbewerbs. Die Novelle trat am 1.7.2008 in Kraft. Zu dem gleichen Datum wurden auch neue Durchführungsvorschriften erlassen.

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen:

Erweiterung der Regulierung

In Folge der neuen Einstufung der Anlageberatung aus den Nebendienstleistungen in Hauptanlagedienstleistungen wird die Erbringung von Beratungsleistungen einer Zulassung bedürfen. Die zulassungspflichtigen Tätigkeiten werden weiter um den Handel mit Waren- und exotischen Derivaten, Währungsderivaten und im Prinzip auch um den Handel mit Anlageinstrumenten auf eigene Rechnung erweitert.

Erbringung von Anlagedienstleistungen durch einen Wertpapierhändler

Wesentlich erweitert wurden die Regeln für die Kundenbehandlung. Es wird eine Kategorisierung der Kunden in professionelle und nicht professionelle eingeführt sowie Regeln für die Bewertung der Eignung der Anlagedienstleistungen und -instrumente für den jeweiligen Kunden. Detailliert werden dann die Benachrichtigung der Kunden und die Behandlung von Kundenaufträgen sowie die Ausführung der Aufträge zu den bestmöglichen Bedingungen geregelt. Der Händler muss die Anforderungen für das Leitungs- und Kontrollsystem erfüllen, insbesondere die für das Risikobewertungssystem. Die neuen Regeln betreffen auch Outsourcing, Interessenkonflikt, Kundenschutz und die personelle Ausstattung des Händlers (das Institut des Maklers wird fallen gelassen).

Gleichzeitig werden einige Anforderungen gelockert, die an die Händler bisher gestellt wurden; neu wird auch die Rechtsform der Gesellschaften mit beschränkter Haftung zulässig sein und der Unternehmensgegenstand wird auch andere Tätigkeiten enthalten dürfen, sofern diese bei der Tschechischen Nationalbank (ČNB) registriert werden. Zulässig sind auch niedrigere Mindestbeträge des Anfangskapitals im Falle der Erbringung von reduzierten Dienstleistungen.

Märkte mit Anlageinstrumenten

Eine bedeutende Änderung stellt die Vereinheitlichung des Regimes für regulierte Märkte und deren Organisatoren dar, d.h. es wird nicht mehr unter dem Börsenmarkt und Außerbörsenmarkt unterschieden. Neu wird das sog. vielseitige Handelssystem eingeführt, das als zulassungspflichtige Tätigkeit auch vom Wertpapierhändler betrieben werden kann und für das weniger strenge Anforderungen gegenüber dem regulierten Markt festgelegt sind. Mehr Transparenz sollte den Märkten die Veröffentlichung von Informationen über Anlageinstrumentangebote und –nachfragen, insbesondere über die Preise, Menge und Ergebnisse der getätigten Geschäfte schaffen.