Straßensteuer und neues System der Herabsetzung der Steuersätze15/08/08 / cata_legal-tax-update

Die Regelung der Straßensteuer erfuhr bedeutende Änderungen. Die Novelle des Gesetzes Nr. 16/1993 Slg., über Straßensteuer, in der geltenden Fassung, bringt eine Erweiterung der bisherigen Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die weitere Arten alternativer Treibstoffe nutzen. Des Weiteren führt sie ein neues System der Herabsetzung der Steuersätze ein.

Steuerfrei werden neu auch Fahrzeuge für die Personenbeförderung oder Lastenbeförderung bis zu 12 t sein, die einen Hybridantrieb haben oder als Treibstoff LPG, CNG oder Ethanol-Benzingemisch E85 nutzen. Das System der Herabsetzung der Steuersätze für Fahrzeuge, die umweltschonender sind bzw. den strengeren technischen Normen entsprechen, sollte zugleich administrativ einfacher sein; zur Erhebung des ermäßigten Satzes wird nur der Nachweis der ersten Fahrzeugregistrierung im Inland oder im Ausland ausreichend sein. Der Steuersatz wird um 48% für die Dauer von 36 Monaten nach der ersten Registrierung, um 40 % für die folgenden 36 Monate und um 25 % für die folgenden 36 Monate herabgesetzt. Es wird sich also um Fahrzeuge handeln, die die EURO-Emissionslimite nicht erfüllen. Im Gegenteil werden die Steuersätze bei Fahrzeugen angehoben, die vor dem 31. Dezember 1989 zum ersten Mal registriert wurden, und zwar auf 125 % von den bestehenden 115 %.

Fahrzeuge für die Lastenbeförderung (auch die zu nicht gewerblichen Zwecken verwendeten) werden neu bei Gewicht über 3,5 t besteuert. Durch die Novelle wird auch § 17 Abs. 1 über die Herabsetzung der Straßensteuer wegen der Härte des Gesetzes gestrichen, da auf die relevanten Fälle nur die allgemeine Bestimmung über Steuererlass des Gesetzes über die Steuer- und Abgabenverwaltung Anwendung finden sollte.

Die Novelle trat am 4. 7. 2008 in Kraft und findet zum ersten Mal für den Veranlagungszeitraum des Jahres 2009 Anwendung, außer der neuen Regelung über die Herabsetzung der Steuersätze, die bereits im Veranlagungszeitraum des Jahres 2008 angewendet wird.