Gerichtsentscheidungen01/08/08 / cata_tax-news

Das Oberste Verwaltungsgericht bestätigte in seinen Urteilen vom 18. Juni 2008, dass die Zollämter keine höheren Zölle wegen der Änderung des Zolltarifes nach dem EU-Beitritt Tschechiens nachmessen konnten, und zwar bis zum 27. August 2004, da die einschlägige Rechtsregelung, enthalten in den EU-Verordnungen, damals nicht in der tschechischen Sprache veröffentlicht wurde (gemäß dem Urteil Az. 1 Afs 21/2008-98 u.a.). Zur Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen in tschechischer Sprache im EU-Amtsblatt kam es erst am 27. August 2004. Das Oberste Verwaltungsgericht führte an, dass dieser Vorgang nicht bei Fällen angewendet werden kann, die zum Datum 11. Dezember 2007 nicht durch Rechtsmittel angefochten wurden. Das Dezemberdatum ist wichtig, da an diesem Tage der EU-Gerichtshof entschieden hat, dass die EU-Vorschriften gegenüber Einzelnen erst dann bindend sind, wenn diese in der Nationalsprache veröffentlicht wurden.