Urteil des Verfassungsgerichtes01/05/08 / cata_tax-news

In der Gesetzessammlung wurde unter der Nummer 166/2008 das Urteil des Verfassungsgerichtes vom 23. April 2008 veröffentlicht, durch das zum 30.6.2008 die Bestimmung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer aufgehoben wird, nach der der Anspruch auf Krankenbezüge erst ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit entstehen sollte. Neu wird also der Anspruch auf Krankenbezüge bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit entstehen.