Informationen des Finanzministeriums01/05/08 / cata_tax-news

Das tschechische Finanzministerium veröffentlichte am 23. April 2008 auf seinen Webseiten Informationen zur Anwendung des MwSt.-Gesetzes bei Bauausführungen nach dem 1. 1. 2008. Dieses Dokument bringt die Auslegung des Ministeriums betreffend die einzelnen Begriffe, die im Mehrwertsteuergesetz im Zusammenhang mit der Veranlagung von Bauausführungen verwendet werden. Das Dokument enthält weiter Informationen über die Veranlagung von Bauausführungen, Übertragungen und Anmietung von Grundstücken, Bauten, Wohnungen und Gewerberäumen. Die Information hängt mit der gesetzlichen Regelung in der ab dem 1. 1. 2008 wirksamen Fassung zusammen.