Internationale Steuerverhältnisse01/03/08 / cata_tax-news

Ab dem Veranlagungszeitraum beginnend mit dem 1. Januar 2008 ist das neu abgeschlossene Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Vermeidung von Steuerausfällen im Bereich der Einkommenssteuer wirksam.

Ab dem Veranlagungszeitraum beginnend mit dem 1. Januar 2008 ist das neu abgeschlossene Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuer wirksam.