Einkommenssteuer01/03/08 / cata_tax-news

Das Finanzministerium veröffentlichte die Anweisung Nr. D – 317 über die Durchschnitts-preise von Treibstoffen, die für die Berechnung der Höhe der Erstattung von Ausgaben für Treibstoffverbrauch bei der Festlegung einer Einkommen-steuerbemessungsgrundlage für den Veranlagungszeitraum des Jahres 2007 verwendet werden können. Diese Preise kann der Steuerpflichtige zur Festlegung der Ausgaben für Treibstoffverbrauch in Höhe der Erstattung der Ausgaben für Treibstoffverbrauch verwenden.

Das Finanzministerium erließ weiter die Anweisung Nr. D – 318 Festlegung der Einheitskurse für den Veranlagungszeitraum des Jahres 2007 gemäß § 38 Gesetz Nr. 586/1992 Slg., über Einkommensteuer, in der geltenden Fassung. Diese Kurse werden von Steuerpflichtigen verwendet, die eine Steuerevidenz für die Umrechnung von Fremd-währungen führen.