Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Tschechischen Republik und Bosnien und Herzegowina01/10/07 / cata_tax-news

Die Finanzminister der Tschechischen Republik und Bosnien und Herzegowina unterzeichneten am 20. November 2007 ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern. In Folge dieser Tatsache werden die Bestimmungen des Abkommens zwischen der Tschechoslowakischen sozialistischen Republik und der Sozialistischen föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommenssteuer und Vermögenssteuer, das in Prag den 2. November 1981 unterzeichnet wurde, nicht mehr gültig und anwendbar sein, und zwar ab dem Tage der Anwendung des neuen Abkommens. Sofern der anschließende Gesetzgebungsprozess in beiden Staaten standardweise erfolgt, kann angenommen werden, dass das neue Abkommen ab dem 1.1.2009 anwendbar sein wird.