Rechtssprechung des Verfassungsgerichts zum Rechtsmissbrauch01/10/07 / cata_tax-news

Ende Oktober 2007 erließ das Verfassungsgericht einen Beschluss, durch den die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts zurückgewiesen und die Anwendung des Rechtsmissbrauchs auch im Steuerbereich zugelassen wurde.

Das Verfassungsgericht gelangte zu dem Schluss, dass die Tatsache, dass dieser Begriff in den Steuervorschriften nicht verwendet wird, nicht bedeutet, dass es zu einem Rechtsmissbrauch oder zu einer Rechtsumgehung nicht kommen kann.

Behandelt wurde hier der Fall einer Familie, die einen Verein gründete, dessen Zweck darin bestand, Sport-, Kultur- und Kunstaktivitäten der Vereinsmitglieder zu entfalten, Ausbildung und Allgemeinbildung der Vereinsmitglieder zu erweitern sowie Aktivitäten im Bereich des Tier- und Umweltschutzes abzuwickeln. Der Verein finanzierte anschließend die gewöhnlichen Bedürfnisse und Interessen der Mitglieder, andere Verwendungsart der Ausgaben wurde nicht nachgewiesen.

Der Rechtsmissbrauch wurde darin gesehen, dass lediglich Verwandte Vereinmitglieder waren und durch den Verein an sich Ausgaben für deren persönlichen Bedarf gedeckt wurden, die allgemein steuerlich unwirksam sind. Die dem Verein zu diesen Zwecken gewährten Finanzmittel konnten daher nicht den Charakter der „steuerlich wirksamen Spende“ im Sinne des § 15 Abs. 8 Einkommenssteuergesetz haben.