Weitere Änderungen01/09/07 / cata_tax-news

Aufschub der Wirksamkeit des Gesetzes über die Unfallversicherung von Arbeitnehmern auf Januar 2010

Die Wirksamkeit des neuen Gesetzes über die Unfallversicherung von Arbeitnehmern, das ab Januar 2008 gelten sollte, verschob sich auf Januar 2010. Nach dem neuen Gesetz wird es keine Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers für einen beim Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit entstandenen Schaden geben. Anstatt dessen wird eine Form von Sozialunfallversicherung mit einem eigenen System von Sozialabgaben anzuwenden sein; die Haftung für die Umsetzung der Unfallversicherung geht somit auf den Staat über. Die Fristen zur Erfüllung der den Arbeitgebern durch dieses Gesetz auferlegten Pflichten verschieben sich zusammen mit der Wirksamkeit dieses Gesetzes.

Eine Novelle des MwSt.-Gesetzes wird vorbereitet

Zurzeit wird eine weitere Novelle des MwSt.-Gesetzes vorbereitet. Die Zielsetzung ist, das tschechische MwSt.-Gesetz eindeutig in Einklang mit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates oder der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu bringen. Eine der in der Novelle aufzutretenden Änderungen ist die Möglichkeit, einen falsch geltend gemachten Steuersatz auch nach unten anzupassen, also vom höheren Satz auf einen niedrigeren. Diese Möglichkeit erlaubt das derzeitige MwSt.-Gesetz nicht, es sieht lediglich die Pflicht vor, die Steuerhöhe zu korrigieren, falls an Stelle eines höheren Steuersatzes ein niedrigerer Steuersatz geltend gemacht wurde.