Internationale Verträge01/09/07 / cata_tax-news

Tschechisch-amerikanisches Sozialfürsorgeabkommen

Anfang September wurde das Sozialfürsorgeabkommen zwischen Tschechien und den USA unterzeichnet, das die Beteiligung von Zuwanderern am Sozialfürsorge- und Krankenversicherungssystem regelt. Nach der Grundregel des Abkommens wird jede Person Rechtsvorschriften eines Staates unterliegen, und zwar desjenigen, in dessen Gebiet sie ihre erwerbstätige Tätigkeit ausübt. In diesem Zusammenhang regelt das Abkommen Ausnahmefälle, die entweder automatisch oder auf Antrag anzuwenden sind. Neu werden also am Sozialfürsorgesystem in Tschechien auch Arbeitnehmer beteiligt sein (einschließlich USA-Bürgern), die in Tschechien arbeiten und ihren Arbeitsvertrag mit einem in den USA ansässigen Arbeitgeber geschlossen haben. Das Abkommen ist noch vom Kongress der USA und vom Parlament der Tschechischen Republik zu ratifizieren.

Anweisung Nr. D-311

Das Finanzministerium erließ eine Anweisung zur Geltendmachung des mit Österreich geschlossenen internationalen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Vermeidung von Steuerausfällen im Bereich der Einkommenssteuer und Vermögenssteuer, das am 1. 1. 2008 wirksam wird. Personen, die Steuerresidenten eines Vertragsstaates sind, haben in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Steuerminderung, ggf. auf eine vollständige Steuerbefreiung in dem anderen Vertragsstaat. Für die Geltendmachung dieses Anspruchs für tschechische Steuerresidenten in Österreich sind, unter der Erfüllung bestimmter Bedingungen, zwei unterschiedliche Vorgänge möglich, und zwar Gewährung eines Steuernachlasses bei der Quelle oder Refundierung. Ab dem 1. 1. 2008 ist gleichzeitig nicht mehr gültig und wird nicht mehr umgesetzt das zwischen der Tschechoslowakischen sozialistischen Republik und der Österreichischen Republik geschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Vermeidung von Steuerausfällen im Bereich der Einkommenssteuer und Vermögenssteuer aus dem Jahre 1978.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Tschechien und Neuseeland

Am 26. 10. 2007 wurde in Prag zwischen den beiden Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Das Abkommen stellt nach dem Wirksamwerden am 1. 1. 2008 den Ausschluss der internationalen Doppelbesteuerung von Einnahmen sicher, und zwar konkret bei tschechischen Steuerresidenten in Form einer einfachen Anrechnung.