Weitere Änderungen aufgrund des Gesetzes über die Stabilisierung der öffentlichen Finanzen01/09/07 / cata_tax-news

Wie wir Sie bereits früher informiert haben, ändern sich aufgrund des Gesetzes über die Stabilisierung der öffentlichen Finanzen viele bisher gültige Rechtsnormen. Auf einige weitere Änderungen möchten wir Sie nun gerne hinweisen.

Änderung des Registrierkassengesetzes

Ein Bestandteil des Gesetzes über die Stabilisierung der öffentlichen Finanzen ist auch die Änderung des Registrierkassengesetzes, durch die die Pflicht aufgehoben wird, Zahlungsvorgänge durch Registrierkassen zu erfassen. Ursprünglich sollte diese Pflicht ab dem 1. 1. 2008 gelten.

Neue Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Ab Januar 2008 wird die Steuerbefreiung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer erweitert. Die Steuerbefreiung wird neu auch den durch Erbe oder Schenkung erfolgten Vermögenserwerb bei Personen aus der II. Erbschaftsgruppe (weitläufige Verwandte) betreffen, soweit dieser nach dem 31. 12. 2007 stattfindet. Derzeit ist nur ein solcher durch Erbe oder Schenkung erfolgter Vermögenserwerb steuerfrei, der zu Gunsten natürlicher Personen aus der I. Gruppe (Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkelkinder) erfolgt, mit Ausnahme der Schenkung einer Immobilie.

Neue Grundsteuerbefreiung

Ab Beginn des nächsten Jahres werden Gemeinden berechtigt sein, durch eine allgemein verbindliche Verordnung den Ackerboden, Hopfenfelder, Weinberge, Obstgärten und Dauergrasbewüchse von der Grundsteuer zu befreien.

Grenze für die Buchführungspflicht verschoben

Die Novelle des Buchführungsgesetzes, die auch im Rahmen des Gesetzes über die Stabilisierung der öffentlichen Finanzen verabschiedet wurde, legt ab dem 1. 1. 2008 natürlichen Personen eine neue Grenze für die Entstehung der Buchführungspflicht fest. Diese Grenze verschiebt sich von dem jetzigen Jahresumsatz von 15 Mio. CZK auf 25 Mio. CZK.