Betriebsaufnahme des e-Export-Systems (Export Control System) in Tschechien01/03/07 / cata_tax-news

Mit Wirkung ab dem 1. Februar 2007 nahm die Tschechische Republik aufgrund der Novelle der Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 2454/93 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften den Betrieb des neuen Informationssystems e-Export - Export Control System (ECS) - auf. Dieser soll im Rahmen der Gemeinschaften zwischen allen Ämtern der Mitgliedstaaten einen schnellen elektronischen Austausch von Informationen über den Export und Ausfuhr der Ware in Drittländer sicherstellen.

Handelsgesellschaften können nun Zollerklärungen im Ausfuhrregime auch im elektronischen Wege vorlegen, ggf. können weiterhin bis zum 1.7.2009 schriftliche Zollerklärungen in der bestehenden Form der einheitlichen Verwaltungszollbelege abgegeben werden. Elektronisch kann nun auch eine rechtlich verbindliche Bestätigung über die Ausfuhr der Ware aus der EU zu Zwecken der MwSt. erlangt werden. Darüber hinaus ermöglicht das System, auf der Internetseite der tschechischen Zollverwaltung jederzeit den aktuellen Stand der Exporterklärung zu überprüfen.