Festlegung der Einheitskurse27/02/07 / cata_tax-news

Die Anweisung Nr. D-303 legt Einheitskurse für die Umrechnung von Fremdwährungen für den Veranlangungszeitraum 2006 für Personen fest, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind.

Nachfolgend führen wir Einheitskurse der am meisten verwendeten Währungen an:

  • 1 EUR / 28,27 CZK,
  • 1 USD / 22,41 CZK,
  • 1 GBP / 41,46 CZK,
  • 1CHF / 17,93 CZK,
  • 100 SKK / 76,27 CZK.