Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates über Insolvenzverfahren hat nun praktische Auswirkungen auch auf tschechische Subjekte, die im Ausland unternehmerisch tätig sind01/03/06 / cata_legal-tax-update

In der Tschechischen Republik bzw. in den EU-Ländern kommt es zu ersten Anwendungen der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates über Insolvenzverfahren, nach welcher Gerichte des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet Hauptinteressen des Schuldners konzentriert sind, zu der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig sind; Als Ort, wo die Hauptinteressen konzentriert sind, gilt im Falle einer Gesellschaft oder einer anderen juristischen Person der Sitz, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird. Über ein tschechisches Subjekt mit Sitz in Tschechien, das jedoch Hauptinteressen im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates hat, kann also ein Gericht dieses Mitgliedstaates einen Konkurs eröffnen, und zwar mit Auswirkungen auch in Tschechien, ohne dass die Prozedur der Anerkennung der Insolvenzentscheidung durchlaufen müsste. Dies gilt auch umgekehrt, d.h. ein tschechisches Gericht kann unter den genannten Bedingungen einen Konkurs über einen Schuldner aus einem anderen EU-Mitgliedstaat eröffnen.