Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen01/11/05 / cata_legal-tax-update

Durch die Verordnung wurde der sog. europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (Forderungen, die dem Gläubiger z.B. aufgrund eines Zahlungsbefehls oder eines Anerkennungsurteils anerkannt wurden) eingeführt. Die Hauptidee dieser Anordnung ist, dass falls das Erkenntnisverfahren nicht einem bestimmten Standard entspricht, der aus dem Verfahren ergangene Titel in dem Staat, in dem er erlassen wurde, als der europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden kann. Dieser Titel kann dann in einem anderen Mitgliedsstaat vollstreckt werden, ohne dass hierzu ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Die Verordnung bringt offensichtliche Vorteile für die Gläubiger, die somit die Möglichkeit haben, eine schnelle und wirksame Vollstreckung der Entscheidung im Ausland zu erreichen, ohne Einbindung der Gerichtsbarkeit des Mitgliedstaates, in dem sie die Vollstreckung anstreben, also ohne anschließende Verzögerungen und höhere Kosten. Die Verordnung bildet einen Bestandteil von Maßnahmen, deren Zweck es ist, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und anderen Entscheidungen der Gerichtsorgane im EU-Rahmen weiter zu entwickeln. (Wirksamkeit ab 31. 10. 2005)